Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bseated BV ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Website zu ändern oder zu überarbeiten. Mit Ihrer Bestellung erklären Sie sich mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen einverstanden. Sie akzeptieren damit auch alle Änderungen und Überarbeitungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie können sich auf dem Laufenden halten, indem Sie regelmäßig die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dieser Website lesen.

Allgemeine Lieferbedingungen

– Allgemeine Bedingungen und Konditionen

– Angebote

– Preise

– Lieferung, Ausführung

– Reparatur, Montage

– Eigentumsvorbehalt

– Bezahlung

– Rücksendungen, Beschwerden

– Garantie

– Ausschluss

– Verzicht auf das Recht

– Nicht zurechenbares Versagen

– Geistiges Eigentum

– Anfechtung

– Anwendbares Recht

– Teilweise Invalidität

  1. Allgemein

1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Verkäufe, Dienstleistungen und andere Rechtsverhältnisse, die von Bseated BV, im Folgenden “Verkäufer” genannt, an oder mit einem Dritten, im Folgenden “Käufer” genannt, gemacht oder eingegangen werden.

1.2. Ein allgemeiner Hinweis des Käufers auf andere Allgemeine Geschäftsbedingungen führt nicht zu deren Anwendbarkeit. Die Anwendbarkeit einer allgemeinen Bedingung des Käufers wird vom Verkäufer ausdrücklich abgelehnt.

1.3. Von diesen Bedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn und soweit sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind, und dann nur für das betreffende Geschäft.

1.4. Der Käufer darf nicht als (Handels-)Vertreter oder Händler des Verkäufers auftreten, es sei denn, er wird durch eine schriftliche Vereinbarung dazu ernannt.

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  1. Angebot

2.1. Allgemeine Angebote oder (Preis-)Offerten des Verkäufers in Katalogen, Broschüren usw. sind unverbindlich und gelten lediglich als Aufforderung an den Käufer, eine Bestellung aufzugeben. Ein individuelles Angebot an den Käufer ist für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn es schriftlich erfolgt und der Käufer es vor Ablauf der darin genannten Frist schriftlich annimmt.

2.2. Ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer kommt nur zustande, wenn und soweit der Verkäufer einen Auftrag des Käufers schriftlich annimmt oder ein Auftrag vom Verkäufer ausgeführt wird, es sei denn, der Käufer weist auf andere Weise nach, dass der Verkäufer den Auftrag des Käufers vollständig und bedingungslos angenommen hat. Der Verkäufer hat das Recht, Bestellungen nicht oder nur unter der Bedingung anzunehmen, dass der Versand nach Vorauszahlung erfolgt.

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  1. Preise

3.1. Die vereinbarten Preise enthalten die Umsatzsteuer und die üblichen Verpackungskosten.

3.2. Sofern nicht anders vereinbart, wird bei Aufträgen mit einem Nettowarenwert unter 100 € ein Beitrag zu den Auftragskosten berechnet.

3.3. Für andere als die in Artikel 9 genannten Reparatur-, Eigen- und Montagearbeiten sind die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren geltenden Reparatur- und Montagesätze (für Arbeit und Material) zu zahlen. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wird sie auf Wunsch des Käufers nicht durchgeführt, werden Untersuchungs- und Verwaltungskosten fällig.

3.4. Bei Lieferung, Reparatur oder Montage außerhalb der normalen Arbeitszeiten wird ein Zuschlag zum normalen Stundensatz erhoben.

3.5. Soweit nicht anders vereinbart, gehen Sonderverpackungen oder vom Käufer vorgeschriebene Verpackungen zu Lasten des Käufers.

3.6. Erhöhen die Lieferanten des Verkäufers ihre Preise, so ist der Verkäufer berechtigt, den von ihm mit dem Käufer vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.

3.7. Wenn der Käufer ein außerhalb der Niederlande ansässiger Unternehmer ist und die Waren aus den Niederlanden exportiert werden sollen (als Teil einer innergemeinschaftlichen Lieferung oder anderweitig), garantiert der Käufer, dass er in dem betreffenden Land ordnungsgemäß für die geltende Umsatzsteuer registriert ist. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer für Schäden zu entschädigen, die sich aus Rechnungen ergeben, denen fälschlicherweise ein Nullsatz zugrunde liegt.

3.8. Trotz der großen Sorgfalt, mit der (Online-)Kataloge und andere Mailings erstellt werden, kann der Verkäufer keine Haftung für irrtümlich falsche Angaben oder Preise übernehmen. Der Käufer kann hieraus keine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ableiten.

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  1. Lieferung, Leistung

4.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung hinter der ersten Tür im Erdgeschoss. Dabei wird von einer Adresse ausgegangen, die mit einem normalen Lastwagen erreicht werden kann. Mehrkosten im Zusammenhang mit erschwertem Zugang oder Lieferung an einen anderen als den oben genannten Ort gehen zu Lasten des Käufers. Das Risiko der Waren geht auf den Käufer über, wenn die Waren an der von ihm angegebenen Adresse zur Lieferung angeboten werden.

4.2. Der Verkäufer behält sich vor, bestellte Ware in Teillieferungen zu liefern und zu berechnen und bei Sonderanfertigungen 10% mehr oder weniger zu liefern.

4.3. Vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten sind niemals als strenge Fristen anzusehen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss der Käufer den Verkäufer daher schriftlich in Verzug setzen. Reparatur- und Montageaufträge werden so schnell wie möglich nach Erhalt des schriftlichen Auftrags des Käufers ausgeführt.

4.4. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren bei Lieferung abzunehmen. Nimmt der Käufer die vom Verkäufer zu liefernde Ware nicht ab, so lagert die Ware auf seine Kosten und Gefahr. Wenn der Käufer die Ware trotz Aufforderung des Verkäufers nicht innerhalb von drei Monaten auf seine Kosten abholt, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware an Dritte zu verkaufen und den ursprünglichen Käufer für den Verlust haftbar zu machen. Der Erstkäufer ist jederzeit verpflichtet, die Kosten für die vorgenannte Lagerung sowie die dem Verkäufer entstandenen (zusätzlichen) Versand- und Verwaltungskosten zu erstatten.

4.5. Wird die Lieferung auf Wunsch des Käufers verschoben oder beschleunigt, so ist der Käufer zur Erstattung der damit verbundenen Kosten verpflichtet.

4.6. Der Verkäufer ist berechtigt, zusätzliche Arbeitsstunden in Rechnung zu stellen, wenn sich die Lieferung aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, verzögert.

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  1. Reparatur, Gehäuse, Montage

5.1. Reparatur-, Einzugs- und Montagearbeiten werden aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Anweisung des Käufers durchgeführt.

5.2. Die Installationsarbeiten werden nach vorheriger Übermittlung von Informationen (Zeichnungen usw.) an den Verkäufer durchgeführt, für deren Richtigkeit der Käufer garantiert.

5.3. Wünscht der Käufer Ergänzungen oder Änderungen der vereinbarten Reparatur-, Inhouse- und/oder Montagearbeiten, so handelt es sich um zusätzliche Arbeiten, die dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt werden können.

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  1. Eigentumsvorbehalt

6.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen im Rahmen des Vertrags an den Käufer gelieferten oder zu liefernden Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Gegenleistung vor, die der Käufer dem Verkäufer für die betreffenden Waren oder die im Rahmen eines solchen Vertrags ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten schuldet, sowie bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen wegen Nichterfüllung solcher Verträge.

6.2. Die gelieferten Waren dürfen vom Käufer im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit weiterverkauft oder verwendet werden, dürfen jedoch nicht als Sicherheit für Forderungen Dritter dienen, in welcher Form auch immer (einschließlich Verpfändung).

6.3. Der Käufer verpflichtet sich, auf erstes Anfordern des Verkäufers ein stilles Pfandrecht auf alle Forderungen gegen Dritte zu bestellen, die sich aus der Lieferung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Sinne von 6.1 an diese Dritten ergeben, und alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

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  1. Zahlung

7.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Zahlung für gelieferte Waren und/oder Dienstleistungen auf das in der Rechnung angegebene oder dem Käufer anderweitig bekannt gegebene Bankkonto des Verkäufers zu leisten.

7.2. Der Käufer hat kein Recht auf eine andere Verrechnung als die, die ihm nach dem Gesetz zusteht.

7.3. Sofern nicht anders vereinbart, zahlt der Käufer dem Verkäufer den Rechnungsbetrag für gelieferte Waren und erbrachte Leistungen vor dem Datum der Lieferung bzw. Erbringung der Leistungen, wenn dieser Betrag € 3.000,- (einschließlich Umsatzsteuer) oder weniger beträgt; und – 30 % am Datum der Bestellung, – 70 % am Datum der Versandbereitschaft (die der Verkäufer dem Käufer im Voraus mitteilt), wenn der Rechnungsbetrag € 3.000,- (einschließlich Umsatzsteuer) übersteigt.

7.4. Innerhalb der gesetzten Frist ist der Käufer berechtigt, den entsprechenden Betrag vom Rechnungsbetrag (ohne MwSt.) abzuziehen.

7.5. Hat der Verkäufer dem Käufer Rabatte gewährt, ist der Käufer berechtigt, diese Rabattbeträge vom Preis abzuziehen, es sei denn, die Zahlungen werden nicht rechtzeitig geleistet und/oder die Rechnungsbeträge sind offen.

7.6. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Käufer in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, und schuldet ab dem Fälligkeitstag die gesetzlichen Zinsen. Der Verkäufer ist dann auch berechtigt, dem Käufer die dem Verkäufer entstandenen außergerichtlichen und gerichtlichen (Inkasso-)Kosten in Rechnung zu stellen.

7.7. Die vom Käufer geleisteten Zahlungen werden zunächst zur Begleichung der Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer, für die der Verkäufer keinen Eigentumsvorbehalt geltend gemacht hat, dann zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und schließlich zur Begleichung der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind, verwendet, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine bestimmte Forderung oder Rechnung bezieht.

7.8. Überschreitet der Käufer ein Zahlungsziel, so ist der Verkäufer berechtigt, für weitere Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen.

7.9. Der Verkäufer steht nicht in einem Kontokorrentverhältnis mit dem Käufer.

7.10. Gewährt der Verkäufer dem Käufer, aus welchem Grund auch immer, eine Fristverlängerung für die Ausführung einer Leistung, so hat die neue Frist stets einen fatalen Charakter.

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  1. Rücksendungen, Beschwerden

8.1. Der Käufer hat das Recht, die ihm vom Verkäufer gelieferten Waren innerhalb von dreißig Tagen nach deren Erhalt zurückzugeben. Der Käufer ist nicht zur Rückgabe berechtigt, wenn es sich um Waren handelt, die nicht zum Standardsortiment des Verkäufers gehören (wie es im zum Zeitpunkt des Erhalts gültigen Katalog enthalten ist); wenn die Rückgabe, in welcher Form auch immer, ausgeschlossen ist; und/oder wenn die Waren vom Verkäufer untergebracht (d.h. an die Verwendungsstelle geliefert/eingebaut/zusammengebaut) wurden. Der Verkäufer nimmt die zurückgegebenen Waren nur dann an, wenn und soweit sie an die vom Verkäufer angegebene Adresse in der Originalverpackung und in dem Zustand geliefert wurden, in dem der Verkäufer diese Waren an den Käufer geliefert hat. Auf Wunsch des Käufers kann der Verkäufer die zurückzusendenden Waren an dem Ort abholen, an dem sie vom Verkäufer geliefert wurden. Der Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Verkäufer ist berechtigt, die Transportkosten an den Käufer weiterzugeben.

8.2. Beanstandungen des Käufers können nur bei fehlenden oder nicht bestellten Waren sowie bei äußerlich erkennbaren Mängeln an den gelieferten Waren oder Dienstleistungen geltend gemacht werden. Reklamationen müssen schriftlich eingereicht werden und müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware durch den Käufer oder nach dem Tag, an dem der Käufer über die Ware hätte verfügen müssen, beim Verkäufer eingehen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Käufer die gelieferten Waren genehmigt und abgenommen hat. Bei fehlenden oder nicht bestellten Waren hat der Käufer den Frachtbrief oder die Packliste beizufügen, aus denen die Mängel hervorgehen. Bei äußerlich erkennbaren Mängeln der Ware hat der Verkäufer die Wahl, die betreffende Ware gegen Gutschrift zu ersetzen, zu reparieren oder zurückzunehmen. Bei Überschreitung der genannten Frist erlischt das Recht des Käufers auf Reklamation. Der Verkäufer nimmt Waren nur dann zurück, wenn und soweit er der Rückgabe zuvor zugestimmt hat und wenn die Waren in der Originalverpackung und in dem Zustand, in dem der Verkäufer sie an den Käufer geliefert hat, an die vom Verkäufer angegebene Adresse geliefert werden. Die Kosten der (De-)Montage gehen zu Lasten des Käufers.

8.3. Beanstandungen von Artikeln, die zu einer Teillieferung gehören, wirken sich nicht auf frühere und spätere Teillieferungen aus, die Teil desselben Auftrags sind.

8.4. Geringfügige handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Farbe, Größe oder Ausführung berechtigen nicht zu Beanstandungen.

8.5. Die Ansprüche des Käufers aus diesem Artikel berühren nicht seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer.

8.6. Die Gutschrift für Rücksendungen und Retouren erfolgt auf der Grundlage des dem Käufer berechneten Kaufpreises.

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  1. Garantie

9.1. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Artikels garantiert der Verkäufer, dass die von ihm gelieferten Waren frei von Fabrikations- oder Materialfehlern sind. Der Verkäufer hat die Wahl, die mangelhafte Ware gegen Gutschrift des Käufers zu ersetzen, zu reparieren oder zurückzunehmen.

9.2. Die Garantiezeit beträgt zwölf Monate, beginnend mit dem Tag der Lieferung an den Käufer.

9.3. Bei den vom Verkäufer auszuführenden Reparatur- und Montagearbeiten garantiert der Verkäufer, dass die betreffenden Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt werden.

9.4. Ansprüche des Käufers gemäß diesem Artikel sind nur bei Vorlage der Originalrechnung gültig und berühren nicht seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer.

9.5. Der Versand von Waren, für die ein Garantieanspruch geltend gemacht wird, erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers und nach vorheriger Rücksprache mit dem Verkäufer.

9.6. Von der Garantie ausgeschlossen sind

– Mängel, die auftreten oder die ganz oder teilweise darauf zurückzuführen sind:

– Nichtbeachtung der Bedienungs- und Montageanleitung oder unvorsichtiger Gebrauch;

– normale Abnutzung und Verschleiß;

– Reparaturen oder andere Arbeiten an den Waren, die von Dritten, einschließlich des Käufers, durchgeführt werden;

– Verwendung für andere als normale Zwecke; und

– Einsatz in einer aggressiven Umgebung;

– jede externe Katastrophe;…. usw.

– Schäden an der Außenseite.

9.7. Wenn der Käufer einer Verpflichtung aus dem/den mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag/Verträgen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, ist der Verkäufer nicht an eine Garantie gebunden.

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  1. Ausschluss

10.1. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 8 oder 9 haftet der Verkäufer für Schäden, die an den vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Waren oder an den für den Käufer erbrachten Dienstleistungen entstehen oder durch Mängel bei der Erfüllung der mit dem Käufer geschlossenen Verträge verursacht werden, nur bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des Kaufpreises der betreffenden Waren, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers vor. Der Verkäufer haftet nicht für Folgeschäden.

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  1. Verzicht auf das Recht

11.1. Wenn der Käufer im Rahmen eines Garantieanspruchs oder eines Reparatur- oder Montageauftrags eine Sache herausgegeben hat und die betreffende Sache nicht innerhalb von drei Monaten, nachdem ihm die herausgegebene Sache oder eine Ersatzsache (wieder) zur Verfügung steht, abgeholt hat oder die Zahlung der Nachnahmekosten verweigert hat und ihm die Sachen deshalb nicht geliefert worden sind, so gilt er als im Namen des Verkäufers übergeben und stellt den Verkäufer von allen diesbezüglichen Ansprüchen (Dritter) frei, es sei denn, der Käufer weist nach, dass er aufgrund eines ihm nicht zurechenbaren Mangels an der Abholung oder Annahme der Ware gehindert war.

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  1. Nicht zurechenbares Versagen

12.1. Unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen gelten als nicht zu vertretende Mängel des Verkäufers: Streik, Feuer, Untergang der Ware auf dem Transport, Wasserschäden, behördliche Maßnahmen, Verzögerung des Versandes ins Ausland, Krieg, Mobilmachung, Transportbehinderung, Einfuhrbehinderung, Ausfuhrbehinderung, Verzug von Vorlieferanten sowie alle Umstände, die den Verkäufer im ordnungsgemäßen Geschäftsgang behindern.

12.2. Im Falle einer nicht zurechenbaren Nichterfüllung hat der Verkäufer das Recht, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen, solange die Situation der nicht zurechenbaren Nichterfüllung andauert, oder, wenn die nicht zurechenbare Nichterfüllung einen Monat lang angedauert hat, den Vertrag ohne gerichtliches Einschreiten ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass er dadurch zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist.

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  1. Geistiges Eigentum

13.1. Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die gelieferten Waren und die vom Verkäufer ausgeführten Arbeiten, einschließlich der angefertigten Zeichnungen und Berechnungen sowie der damit verbundenen Informationen, Daten und des Know-hows, gehören (weiterhin) dem Verkäufer. Ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist der Käufer nicht berechtigt, diese zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verarbeiten oder sonst wie zu nutzen.

13.2. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 13.1 ist der Käufer nicht berechtigt, die an den vom Verkäufer gelieferten Waren, einschließlich der Verpackung, angebrachten Marken, Typen- oder Identifikationsnummern oder Zeichen zu entfernen, zu beschädigen und/oder zu verändern.

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  1. Auflösung

14.1. Im Falle eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs, eines Konkurses, der Einstellung oder Liquidation des Unternehmens des Käufers, einer rechtlichen Fusion des Käufers oder im Falle einer wesentlichen Änderung der Kontrolle beim Käufer werden alle Verträge mit dem Käufer von Rechts wegen aufgelöst, es sei denn, der Verkäufer teilt dem Käufer innerhalb einer angemessenen Frist mit, dass er die Erfüllung (eines Teils) des/der betreffenden Vertrags/Verträge verlangt.

– die Erfüllung der betreffenden Vereinbarung(en) auszusetzen, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist; und/oder

– alle seine möglichen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen;

Dies alles unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers aus einem Vertrag mit dem Käufer und ohne dass der Verkäufer zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist.

14.2. Wenn der Käufer eine Verpflichtung, die sich für ihn aus einem Vertrag ergibt, nicht ordnungsgemäß, nicht innerhalb einer bestimmten Frist oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist der Käufer in Verzug und der Verkäufer ist berechtigt, ohne Inverzugsetzung

– die Erfüllung dieses Vertrags und unmittelbar damit verbundener Verträge aussetzen, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist; und/oder

– dieses Abkommen und alle unmittelbar damit verbundenen Abkommen ganz oder teilweise aufzulösen;

Dies alles unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers aus einem Vertrag mit dem Käufer und ohne dass der Verkäufer für irgendwelche Schäden haftet.

– dieses Abkommen und alle unmittelbar damit verbundenen Abkommen ganz oder teilweise aufzulösen;

Dies alles unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers aus einem Vertrag mit dem Käufer und ohne dass der Verkäufer für irgendwelche Schäden haftet.

14.3. Wenn ein Ereignis im Sinne von Absatz 1 oder Absatz 2 eintritt, werden alle Forderungen des Verkäufers an den Käufer und die genannten Forderungen aus dem/den betreffenden Vertrag/Verträgen sofort und in vollem Umfang fällig, und der Verkäufer ist berechtigt, die betreffenden Waren zurückzunehmen. In diesem Fall sind der Verkäufer und sein(e) bevollmächtigte(r) Vertreter berechtigt, den Betrieb des Käufers zu betreten, um die Waren in Besitz zu nehmen.

14.4. Die Anwendbarkeit von Artikel 6:278 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Verkäufer einen Vertrag mit dem Käufer auflöst oder auf andere Weise einen Anstoß zur Rückgängigmachung im Sinne von Artikel 6:278 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs gibt.

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  1. Anwendbares Recht

15.1. Auf alle Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, für die diese Bedingungen gelten, sowie auf alle sich daraus ergebenden oder damit zusammenhängenden Streitigkeiten ist niederländisches Recht anwendbar.

15.2. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder Verträgen, für die diese Bedingungen gelten, sind die niederländischen Gerichte zuständig.

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  1. Teilweise Invalidität

16.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Nichtigkeit einer Bestimmung sind der Käufer und der Verkäufer durch eine möglichst sinngemäße Bestimmung gebunden, die nicht der Nichtigkeit unterliegt.

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